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Schöffenwahl 2023: Bewirb Dich, werde Schöffe & wirke am Gericht mit!

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Es ist ein ungewöhnliches Ehrenamt, aber ein wichtiges: Alle fünf Jahre werden in Deutschland Schöffen gewählt. In diesem Jahr ist es wieder soweit. Sage und schreibe 60.000 Schöffinnen und Schöffen werden in ganz Deutschland benötigt. Jede Gemeinde stellt eine Vorschlagsliste auf, so auch Romrod. Die Wahl ist 2023; die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028. Aber: Was ein Schöffe ist, was ein Schöffe macht, wer Schöffe werden kann – das weiß kaum jemand. Ist das vielleicht was für Dich?

Was ist ein Schöffe?

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter in Strafprozessen. Er unterstützt die hauptamtlichen Richter bei deren Arbeit. In der Regel wird ein hauptamtlicher Richter von zwei Schöffen unterstützt. Als Schöffe ist man zwar ein Laienrichter, darf aber trotzdem in einem Gerichtsprozess Fragen stellen und an der Urteilsfindung mitwirken, sprich: wie hoch die Strafe für einen Täter ausfallen soll. Schöffen sind wichtig für eine lebensnahe Urteilsfindung in einem demokratischen Rechtsstaat. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichter und die Überzeugungen der Schöffen sollen das Rechtswesen besser und transparenter machen. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden.

Was muss ein Schöffe mitbringen?

An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Gleichwohl verlangt das Amt verlangt bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt: Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:

  • Soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
  • Mut zum Richten über Menschen,
  • Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit

Kurzum: Gesucht und gebraucht werden Menschen mit Meinung, gesundem Menschenverstand, Gerechtigkeitsempfinden, Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis.

Einige formelle Voraussetzungen gibt’s gleichwohl:

  • Zu Beginn der Amtsperiode muss mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein
  • Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
  • Man ist straffrei
  • Wer Jugendschöffe werden möchte, benötigt erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt

Die Ausübung des Schöffenamts geschieht ehrenamtlich. Vom Arbeitgeber wird man für die Zeit der Sitzungstage freigestellt. Der Schöffe selbst erhält eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten. Neben der Gelegenheit, neue Erfahrungen zu sammeln, lernt man auch unterschiedlichste Menschen kennen und bekommt Zugang zur Praxis der Rechtsprechung.

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Die Wahl findet dieses Jahr statt; die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028. Wer als Schöffe gewählt wird, sollte mit bis zu 12 Gerichtssitzungen (Verhandlungstagen) rechnen.

So geht’s zum Schöffenamt

Bewerbungen für das Amt des Schöffen sind ab sofort möglich. Wer Interesse hat, muss bitte folgendes tun:

  1. Lade die Wahlunterlagen herunter und reiche Deine Bewerbung ein – das ist ab jetzt möglich. Du kannst zwischen Erwachsenen- und Jugendrecht wählen:
  2. Alternativ kannst du dich auch von der Stadtverwaltung für das Schöffenamt oder vom Jugendamt für das Jugendschöffenamt vorschlagen lassen. Melde dich dafür bei der jeweiligen Behörde.
  3. Sende das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an die Stadt Romrod
  4. Unter „Bekanntmachungen“ deiner Kommune siehst du, ob du auf der Vorschlagsliste für das Schöffenamt gelandet bist.
  5. Wenn du gewählt wirst, erhältst du die Benachrichtigung per Post.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Romrod ist:

Melanie Steuernagel
E-Mail: info@romrod.de
Telefon: 06636/91894-16

Weiterführende Links

Schöffenwahl 2023

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