Förderaufruf an interessierte Vereine und Initiativen – Information zum Bürgerbus
Förderprogramm des Landes Hessen im Rahmen der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“
Was ist ein Bürgerbus?
„Bürger fahren Bürger“ lautet das Motto überall dort, wo bereits ein Bürgerbus betrieben wird. Ein solches Angebot zeichnet sich dadurch aus, dass ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer ein Fahrzeug auf Strecken lenken, die für eine regelmäßige Bedienung im ÖPNV wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Bürgerbusse ergänzen die bestehenden Mobilitätsangebote, sie können und sollen den ÖPNV nicht ersetzen. Durch das bürgerschaftliche Engagement wird die Lebensqualität gesteigert und der lokale Zusammenhalt gefördert. Ein Bürgerbus verbessert in der Regel die Anbindung der Ortsteile an den Hauptort und trägt dazu bei, dass vor allem ältere Menschen ihre Grundversorgung sicherstellen und die bestehende Infrastruktur (Ärzte, Apotheken, Lebensmittelmärke etc.) weiterhin nutzen können. Der Kleinbus ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Vehikel zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Verbesserung des Mobilitätsangebotes.
Laufzeit des Förderprogramms
In den Jahren 2018 bis 2022 wurden insgesamt 85 Fahrzeuge übergeben. Die 25 zuletzt herausgegebenen Fahrzeuge werden sogar vollelektrisch angetrieben. Der Hessische Landtag stellt in den Jahren 2023 und 2024 erneut Mittel für eine Fortsetzung des Bürgerbusprogrammes bereit. Auf dieser Basis hat das Hessische Verkehrsministerium eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung weiterer Elektrofahrzeuge gestartet. Nach aktuellem Stand erwarten wir mindestens 40 neue Fahrzeuge, die den Bürgerbusinitiativen zur Verfügung gestellt werden können. Ergänzend stellt das Land Hessen erneut kompatible Ladepunkte bereit. Die Landesstiftung bleibt auch in den kommenden Jahren die zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bürgerbus.
Wer kann die Förderung beantragen?
In Bezug auf die Interessenbekundung gibt es keine Einschränkungen. Die Entscheidung wird auf Basis des Betriebskonzeptes getroffen.
Was wird gefördert?
Der gesamte Beratungsprozess sowie Sachleistungen in Form eines Fahrzeugs (Kleinbus) und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus können Kosten für Schulungen und Trainings übernommen werden.
Ob engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen, Gruppen oder Kommunen:
Der erste Schritt zu einer möglichen Förderung ist die Abgabe einer Interessensbekundung.
Den Antrag und weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der Landesstiftung Miteinander-in-Hessen.
Ausführliche Informationen zu Vorbereitung, Umsetzung und Betrieb eines Bürgerbusses finden Sie in der Broschüre Bürgerbusse in Hessen – Basiswissen zur Einführung und Betrieb.