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Veralteter Rauchmelder sorgte für Feuerwehreinsatz in der Schulstraße Romrod

2023-09-25 - Veralteter Rauchmelder sorgte für Feuerwehreinsatz in der Schulstraße Romrod

Von Philipp Weitzel

Ein piepsender Rauchmelder hat am Donnerstagvormittag vergangener Woche für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Romrod gesorgt. Das Warngerät hatte in einem verlassenen Haus der Schulstraße ausgelöst. Die Besatzung eines Löschfahrzeugs verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu dem Gebäude und suchte die Räumlichkeiten erfolglos nach einer Brandentstehung ab. Ebenfalls zum Einsatz kam die Besatzung eines Streifenwagens der Polizeistation Alsfeld.

Nach spätestens 10 Jahren und sechs Monaten sind Rauchmelder auszutauschen

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Romrod weist darauf hin, dass der regelmäßige Austausch der Rauchmelder im eigenen Zuhause oder dem vermieteten Wohnraum gesetzlich verpflichtend ist. Die sogenannte Anwendungsnorm für Rauchmelder (DIN 14676) regelt verbindlich, dass nach 10 Jahren und maximal sechs Monaten alle Rauchmelder gegen neue Geräte ausgetauscht werden müssen.

Feuerwehr rät zum Austausch wegen eigener Sicherheit

„Rauchmelder haben meistens eine begrenzte Lebensdauer von 10 Jahren“, so ein Sprecher der Feuerwehr. Nicht nur die Batterien, sondern auch die Rauchmelder selbst haben laut seinen Angaben eine begrenzte Lebensdauer – auch wenn man es den Geräten auf den ersten Blick nicht immer ansehe. Die sensible Messtechnik sei nicht unbegrenzt haltbar und auch die Messkammer sei meist nach 10 Jahren nicht mehr frei von Staub und Schmutz. „Tauschen Sie daher Ihre Rauchmelder nach 10 Jahren gegen Neue aus – nicht nur, weil es in der Norm steht, sondern zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Familie oder Ihrer Mieter“, so der Feuerwehrsprecher. Er wies darauf hin, dass bei vielen Meldern auf der Rückseite das Herstellungsdatum eingedruckt ist. „Manchmal ist sogar angegeben, bis wann das Gerät spätestens ausgetauscht werden muss“, so der Feuerwehrsprecher.

“Austauschwelle” im Land Hessen im Jahr 2024

Das Land Hessen hat die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten bereits im Jahr 2005 zur Pflicht gemacht. Seitdem mussten bereits mindestens Schlaf- und Kinderzimmer sowie Rettungswegflure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ältere Wohnungen und Häuser waren bis spätestens zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten. Folglich wird für das Jahr 2024 im Bundesland Hessen eine Austauschwelle für Rauchmelder erwartet.

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