Kommunalwahlen am 14.03.2021: Nachrücken von Bewerbern in den Ortsbeirat Romrod der Stadt Romrod
Herr Clemens Rupp verzichtet mit Wirkung zum 15.10.2024 auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Romrod.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I, S. 197) stelle ich fest, dass als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Wählergemeinschaft Ortsbeirat Romrod (WOR)
Herr Christoph Kiel,
Krummacker 24, 36329 Romrod,
in den Ortsbeirat Romrod der Stadt Romrod nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Gemeindewahlleiterin der Stadt Romrod in 36329 Romrod, Jahnstraße 2, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Romrod, den 30.10.2024
Die besondere Gemeindewahlleiterin der Stadt Romrod
Franziska Steuernagel