Amtliche Bekanntmachung: Umlegungsplan Verfahrensgebiet „Unter der Galgenhecke / Im Kunzengarten“ in der Gemarkung Zell (2821)
Magistrat der Stadt Romrod
(Umlegungsstelle)
Bekanntmachung
(gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
Für die Umlegung
in der Gemarkung Zell (2821)
Verfahrensgebiet „Unter der Galgenhecke / Im Kunzengarten“
ist nach § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches der Umlegungsplan, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 17.12.2024 aufgestellt worden.
Es wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bei der Umlegungsstelle, dem
Magistrat der Stadt Romrod,
(Jahnstraße 2, 36329 Romrod)
während der allgemeinen Dienststunden von jedem eingesehen werden kann, der ein berechtigtes Interesse darlegt. (§ 69 Abs. 1 BauGB)
Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein Ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Diese Bekanntmachung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als vollendet.
Romrod, den 30.01.2025
Der Magistrat
der Stadt Romrod
gez. Hauke Schmehl,
Bürgermeister