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Amtliche Bekanntmachung: 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Romrod vom 13.07.2021

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Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod in der Sitzung am 04.11.2024 folgende
1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 13.07.2021 beschlossen:

Artikel 1

§ 28 (3) erhält folgenden geänderten Wortlaut:

(3) Die Gebühr beträgt pro m³ 1,99 EUR. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

Artikel 2

§ 30 (3) und (4) erhalten folgenden neuen Wortlaut:

(3) Zählergebühr: Für jeden Hauptzähler erhebt die Stadt Romrod eine Zählergebühr. Sie beträgt für die Wasserzähler der Größe:

    • QN2,5 waagrecht oder senkrecht: Die Gebühr beträgt 12,59 EUR pro Jahr. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
    • QN6 waagrecht oder senkrecht: Die Gebühr beträgt 22,58 EUR pro Jahr. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
    • QN10 waagrecht oder senkrecht: Die Gebühr beträgt 27,21 EUR pro Jahr. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

Bei unterjähriger Endabrechnung des Wasserzählers wird die Zählergebühr nur für die anteilig genutzten Monate berechnet.

(4) Grundgebühr: Die Stadt Romrod erhebt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 59,24 EUR/Jahr. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Pro Monat beträgt die Grundgebühr somit 4,94 Euro. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

Bei unterjähriger Endabrechnung des Wasserzählers wird die Grundgebühr nur anteilig für die genutzten Monate berechnet.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Romrod, den 08.11.2024

Der Magistrat der Stadt Romrod
Hauke Schmehl, Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Romrod, den 08.11.2024

Der Magistrat der Stadt Romrod
Hauke Schmehl,
Bürgermeister

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