Bücher, Instrumente, Kino, Konzerte: 100 Euro „for free“ für 18jährige mit dem „KulturPass“
Von Thomas Liebau
Gute Nachrichten für alle jungen Kulturinteressierten: Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern (Jahrgang 2006), können mit dem KulturPass auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Der Bund stellt dafür dieses Jahr ein Budget von 100 Euro pro Person zur Verfügung. (Hinweis: An diversen Stellen ist von 200 Euro die Rede, das war aber das Budget aus dem Vorjahr. Dieses Jahr gibt es „nur“ 100 Euro.)
Ob Konzert-, Kino- oder Museumstickets, Bücher, Platten oder Musikinstrumente – Jugendliche haben die freie Wahl, wie sie ihr Budget einsetzen. Alle wichtigen Informationen zur Registrierung finden Jugendliche auf der KulturPass-Website. Außerdem wird die KulturPass-App benötigt, die es für Android und Apple gibt. Über die App kann man sich seit diesem Monat identifizieren, das KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Dafür benötigen Jugendliche ihre eID; über diese Online-Ausweisfunktion verfügt jeder seit 2017 ausgestellte Personalausweis mittels des eingebauten Chips.
Kostenlos lesen oder ins Kino
Das Budget ist gültig in Buchhandlungen, Kinosälen, auf Konzerten und Festivals, in Theatern und für die Oper. Auch in Museen, Plattenläden und Musikgeschäften kann das Guthaben benutzt werden. Aus Alsfeld nehmen beispielsweise das Kinocenter und der Buchladen „Lesenswert“ teil. „Im vergangenen Jahr nutzten sehr viele Jugendliche den Kulturpass“, sagt „Lesenswert“-Mitinhaberin Johanna Mildner, „das ist eine tolle Sache“. Bestellt werde über die App, abgeholt wiederum direkt im Geschäft. „Viele Jugendliche kamen das erste Mal zu uns“, so Mildner, die auch gleich einen Tipp für Kulturpass-Inhaber/innen parat hat: Bei Nutzung der App unbedingt die „Ortungsdienste“-Funktion nutzen, damit man Angebote in der Nähe angezeigt bekommt.
Der KulturPass soll nicht nur junge Menschen, sondern auch Kultureinrichtungen unterstützen. Beide Gruppen wurden hart von Corona getroffen. Kulturanbietende wie Kinos, Buchhandlungen, Konzertveranstalter können auf der digitalen Plattform einen „Shop“ einrichten und dort ihre Angebote registrieren. Die Kosten für die abgerufenen Angebote werden ihnen im Nachgang erstattet.
Übrigens: Jugendliche des Jahrgangs 2005, die ihr Budget letztes Jahr aktivieren konnten, dürfen selbiges weiterhin einlösen.