Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Auf dieser Seite findest du die Wasser- und Abwasserentgelte bzw. Wasser- und Schmutzwassergebühren für die Stadt Romrod. Jede Kommune erhebt Wasser- und Abwasserentgelte, um die Kosten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu decken. Mehr Infos findest Du weiter unten. Wasser- und Abwasserentgelte sind in Romrod jährlich zu zahlen.

Wasser- und Abwasserentgelte in Romrod

Aktuelle Wasser- und Abwasserentgelte

Die Wasser- und Abwasserentgelte wurden zum 01.01.2025 angepasst und setzen sich wie folgt zusammen:

Wassergeld
1,85 Euro (zuvor 2,42 Euro) zzgl. 7% MwSt. pro Kubikmeter = 1,98 Euro (zuvor 2,59 Euro) (jeweils inklusive MwSt.)

Grundgebühr Wasser
5,00 Euro zzgl. 7% MwSt. pro Monat, Jahresgebühr somit: 60,00 Euro zzgl. 7% MwSt. – 64,20 Euro Jahresgebühr (inklusive MwSt.)

Zählergebühr
QN3: 8,99 Euro, QN 6: 12,84 Euro, QN 10: 19,26 Euro inklusive MwSt. als Jahresgebühr

Kanalgebühren
4,63 Euro pro Kubikmeter (zuvor 4,70 Euro)

Grundgebühr Kanal
8,00 Euro pro Monat, Jahresgebühr somit 96,00 Euro

Warum bezahlt man Wasser- und Schmutzwassergebühren?

Die verschiedenen Gebühren rund um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung decken unterschiedliche Leistungen und Kosten ab. Hier eine Übersicht der einzelnen Posten:

  • Wassergeld – Das Wassergeld ist der Preis für den tatsächlichen Verbrauch von Trinkwasser. Es wird pro Kubikmeter (m³) abgerechnet und richtet sich nach dem gemessenen Wasserverbrauch eines Haushalts.
  • Grundgebühr Wasser – Die Grundgebühr für Wasser ist eine pauschale Gebühr, die unabhängig vom Verbrauch anfällt. Sie deckt die Fixkosten der Wasserversorgung, etwa den Betrieb und die Instandhaltung des Wasserversorgungsnetzes, und stellt sicher, dass die Infrastruktur bereitgestellt wird, auch wenn wenig oder gar kein Wasser verbraucht wird.
  • Zählergebühr – Die Zählergebühr ist eine Pauschale für die Bereitstellung und Wartung des Wasserzählers. Sie fällt unabhängig von der Verbrauchsmenge an und soll die Kosten für den Betrieb, die Überprüfung und den eventuellen Austausch der Zähler decken.
  • Kanalgebühren (Abwassergebühren) – Diese Gebühr wird für die Entsorgung des Abwassers erhoben. Sie richtet sich nach dem Wasserverbrauch, da dass das verbrauchte Trinkwasser als Abwasser wieder in die Kanalisation gelangt. Die Kanalgebühren dienen der Finanzierung der Abwasserentsorgung, inklusive Kläranlagen und Kanalnetz.
  • Grundgebühr Kanal – Ähnlich wie bei der Grundgebühr für Wasser handelt es sich hier um eine pauschale Gebühr, die zur Deckung der Fixkosten für das Kanalisationsnetz verwendet wird. Sie ist unabhängig von der Menge des verbrauchten und entsorgten Wassers.

Diese Gebühren stellen sicher, dass sowohl die Versorgung mit Trinkwasser als auch die Entsorgung des Abwassers finanziell abgesichert sind und die verbrauchsabhängigen und fixen Kosten gleichermaßen gedeckt werden.

PS: Infos zu den Trinkwasseranalysen der Stadt Romrod findest Du auf dieser Seite.

Zurück zum Anfang