Meldeamt
Mit Klick auf den nachstehenden Button werden Sie zur Online-Terminbuchung des Gemeindeverwaltungsverbands weitergeleitet. Dort können Sie einen Termin rund ums Meldewesen buchen, etwa einen Zuzug in die Stadt Romrod oder einen Umzug innerhalb der Kommune. Nach Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit allen erforderlichen Details. Telefonisch erreichen Sie das Bürgerbüro unter der Nummer 06636/918940 (Mo./Di./Mi./Fr. von 8.30 bis 12 Uhr, Do. von 14 bis 18 Uhr).
Allgemeine Informationen zur Meldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- bzw. abmelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung aber ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Wenn Sie im Inland umziehen, bedarf es lediglich der Anmeldung bei der Zuzugsgemeinde, eine Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde dagegen ist in dem Fall nicht erforderlich.
Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung) oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. Bitte vereinbaren Sie für die An/Ummeldung einen Termin und bringen, wenn möglich, gleich die Wohnungsgeberbescheinigung mit. Diese finden Sie hier zum Herunterladen.
Kontakt
Allgemeine E-Mail-Adresse für Ihr Anliegen: buergerbuero@romrod.de
Als direkte Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:
Silke Fuchs
Tel. 06636/91894-14
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de
Sandra Böttner
Tel. 06636/91894-13
E-Mail: sandra.boettner@der-gvv.de
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