Reisepass
Mit Klick auf den nachstehenden Button werden Sie zur Online-Terminbuchung des Gemeindeverwaltungsverbands weitergeleitet. Dort können Sie einen Termin beim Bürgerbüro der Stadt Romrod zur Beantragung und/oder Abholung eines Reisepasses buchen. Nach Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit allen erforderlichen Details. Telefonisch erreichen Sie das Bürgerbüro unter der Nummer 06636/918940 (Mo./Di./Mi./Fr. von 8.30 bis 12 Uhr, Do. von 14 bis 18 Uhr).
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.
Voraussetzungen
Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen bei Antragstellung die schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Außerdem müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr für die Antragstellung persönlich erscheinen, da ab diesem Alter Fingerabdrücke genommen werden müssen. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
- eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
- bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
- Einverständniserklärung der Eltern
- biometrisches Lichtbild
Anforderungen an das biometrische Lichtbild
- aktuelle Aufnahme
- Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
- das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
- die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
- der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral
Welche Gebühren fallen an?
Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig | 70,00 Euro |
Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig | 37,50 Euro |
48-Seiten-Pass | zzgl. 22,00 Euro |
Expresspass | zzgl. 32,00 Euro |
vorläufiger Reisepass, 1 Jahr gültig | 26,00 Euro |
Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit | Doppelte Gebühr |
Nicht zuständige Behörde | Doppelte Gebühr |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Bearbeitungsdauer
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung kann in der Regel mehrere Wochen dauern.
In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.
In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.
Was sollte ich noch wissen?
Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.
Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.
Bemerkungen
Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.
Kontakt
Allgemeine E-Mail-Adresse für Ihr Anliegen: buergerbuero@romrod.de
Als direkte Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:
Silke Fuchs
Tel. 06636/91894-14
E-Mail: silke.fuchs@der-gvv.de
Sandra Böttner
Tel. 06636/91894-13
E-Mail: sandra.boettner@der-gvv.de
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