Elektroschrott
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) ist gesetzlich verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenfrei zurückzunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, kostenfrei alle Elektrogeräte, die sie nicht mehr nutzen können oder möchten, dem öffentlichen Sammlungssystem zu übergeben. Somit wird verhindert, dass sie im Restabfall landen oder unsachgemäß behandelt werden.
Kleine Elektrogeräte zum Bauhof
Elektroschrott-Kleingeräte können freitags von 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr am Bauhof in der Jahnstraße 2 (neben der Feuerwehr) abgegeben werden.
Unter „kleinen Elektrogeräten“ versteht man Geräte mit zwei Kantenlängen unter 50 Zentimeter, etwa Toaster, DVD-Player, Wasserkocher, Smartphones oder Kaffeemaschinen.
Große Elektrogeräte zum Sperrmüll oder zum EZV
Große Elektrogeräte (zwei Kantenlängen über 50 Zentimeter) können bei der Sperrmüllsammlung (siehe Sperrmüllinformationen) oder beim Entsorgungszentrum Vogelsberg (EZV) bei Schwalmtal-Brauerschwend abgegeben werden. Ebenso nehmen viele Händler Altgeräte zurück.
Die Rücknahme erfolgt unabhängig davon, ob es sich um „klassische“ Altgeräte (also „mit Stecker“ dran) oder um batterie- oder akkumulatorbetriebene Geräte handelt. Die Letzteren verbreiten sich immer stärker.
Elektrogeräte mit Batterie oder Akku
Immer mehr dieser Akkumulatorgeräte enthalten aber heutzutage Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die sich in letzter Zeit als durchaus gefährlich erwiesen haben. Sie entzünden sich oder die Geräte und es kann auch zu Explosionen kommen. Aufgrund dieser Gefährlichkeit gelten die folgenden Anforderungen:
- Leicht zu entfernende Li-Akkus/Batterien sind vor dem Einbringen der Altgeräte in das Erfassungsbehältnis zu entnehmen und der separaten Altbatterieerfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass bei der Abgabe an der Sammelstelle keine Geräte mehr abgegeben werden können, die noch solch leicht entfernbare Akkus enthalten. Diese sind vorher zu entfernen und den dafür vorgesehenen Altbatteriesammelstellen (GRS-System, grüne Kartons in den Läden z.B.) zuzuführen. Dies war eigentlich schon immer so.
- Li-Akkus/Batterien müssen, wenn sie mit dem Gerät verbunden sind, vorher abgetrennt werden. Diese abgetrennten Batterien sind ebenfalls den Batteriesammelstellen zuzuführen. Die Elektrogeräte dürfen nur getrennt von den Batterien gesammelt und befördert werden. Daher müssen sie vor der Abgabe ausgebaut werden.
- Bei Elektro-Altgeräten mit fest eingebauten Li-Akkus, die nicht leicht vom Gerät getrennt werden können, wie z.B. in modernen Mobilfunktelefonen, Netbooks, Tablets etc. wird derzeit noch davon ausgegangen, dass die Batterien durch das Gerät selbst geschützt sind. Diese Geräte sind dann schonend in die Sammelbehälter einzubringen. Werfen und Schütten, Umschütten oder Verdichten, ist nicht erlaubt. Eine zerstörungsfreie Erfassung ist sehr wichtig!
- Das Personal an den Sammelstellen muss über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wachen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gerne über die Risiken, die mit der unsachgemäßen Behandlung einhergehen können, von ihnen informiert. Zudem sind sie gehalten, die Abgabe entsprechend den obigen Vorgaben zu überwachen.
Die alten Batterien und Akkus geben Sie bitte bei den entsprechenden Batterierücknahmestellen ab, so wie es auch schon jetzt eigentlich sein sollte. Normale Batterien oder Akkus sollten natürlich auch dort abgegeben werden, damit eine schadlose Verwertung möglich wird.