Ortsgericht
Ortsgerichte bestehen in allen hessischen Gemeinden. Sie sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Die Dienstaufsicht über die Ortsgerichte liegt bei dem Präsidenten des Ob
erlandesgerichts und bei dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts, zu dessen Bezirk das Ortsgericht gehört.
Die Aufgaben eines Ortsgerichts sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen, hier werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig
Das Ortsgericht in Romrod:
Ortsgerichtsvorsteher
Hauke Schmehl
Goethestraße 1
36329 Romrod
Tel: 06636-918940
Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Günther Küchel
Zeller Straße 9
36329 Romrod
Tel: 06636-446