Schiedsamt
Streitigkeiten werden häufig – auch in Bagatellsachen – ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges – trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils – vor einem Scherbenhaufen.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz die Hilfe von Schiedspersonen an, die sich in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.
Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich genügend Zeit, hört genau zu und versucht die bestehenden Spannungen abzubauen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich geschlossen, den beide Parteien unterschreiben. Dadurch ist der Vergleich rechtswirksam. Dieses unkomplizierte Verfahren hat durch kurze Verfahrenszeiten große Vorteile gegenüber den gerichtlichen Prozessen.
Die neue Homepage des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) bietet relevante Themen zu einzelnen Zielgruppen: www.schiedsamt.de
Zuständige Schiedspersonen für Romrod und die einzelnen Ortsteile sind:
Schiedsperson
Fabian Musch
Lutherstraße 27
36329 Romrod
Tel: 06636-9188627
Stellvertretende Schiedsperson
Undine Naujock
Heinestraße 2
36329 Romrod
Tel: 06636-918242