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Heimatministerium fördert mit 320.000 Euro Brauchtum und Fastnacht bei hessischen Vereinen

Wappen Hessische Landesregierung

Das Hessische Heimatministerium stärkt die Förderung von Brauchtumspflege. Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, hessisches Brauchtum und hessische Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine.

Laut Heimatminister Jung stehen 2025 für die Förderung 320.000 Euro bereit, was einer Vervierfachung der bisherigen Fördersumme entspricht. Zusätzlich zu Brauchtums-, Mundart- und Heimatvereinen wurden auch Fastnachtsvereine in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.

Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.

Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden.

Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:

  • Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der geplanten Investition
  • Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass eigene Einnahmen zur Finanzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Nachweis, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde bzw. die Anschaffung noch nicht getätigt ist

Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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