Kommunalwahlen am 14.03.2021: Nachrücken von Bewerbern in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod
Herr Maximilian Kraußmüller verzichtet mit Wirkung zum 16.04.2024 auf sein Mandat als Vertreter der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I, S. 197) stelle ich fest, dass als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU
Herr Clemens Rupp,
Krummacker 19, 36329 Romrod,
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Gemeindewahlleiterin der Stadt Romrod in 36329 Romrod, Jahnstraße 2, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Romrod, den 19.04.2024
Die besondere Gemeindewahlleiterin der Stadt Romrod
Franziska Steuernagel