Oberflächengewässer durch Trockenheit belastet: Wasserentnahmeverbot ab Sonntag
Wie bereits im Vorjahr erlässt der Vogelsbergkreis ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. Im vergangenen Jahr wurde das Wasserentnahmeverbot fast zum gleichen Zeitpunkt erlassen.
„Um die Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer-Ökosysteme durch Entnahmen nicht noch zusätzlich zu verstärken, muss erneut auf dieses Instrument zurückgegriffen werden“, sagt Dr. Jens Mischak, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent. Einmal mehr mache das Entnahmeverbot auf die wichtige Thematik und die Bedeutung der Ressource Wasser aufmerksam.
Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im ganzen Kreis verboten
Ab kommenden Sonntag ist somit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis verboten. Darunter fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit, die ebenso für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist. Im vergangenen Jahr wurde das Wasserentnahmeverbot erst Ende November aufgehoben.
(Foto oben: Der Streitbach bei Groß-Eichen verzeichnet einen niedrigen Wasserstand (Foto: Vogelsbergkreis))