Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen sind die Bürger aufgerufen, die Zusammensetzung der kommunalen Gremien neu zu bestimmen. Dazu zählen Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Die Wahlen finden nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl statt. Bei den Wahlen hat man so viele Stimmen wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmen zu kumulieren (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und zu panaschieren, das heißt Kandidaten verschiedener Listen ihre Stimme zu geben.