Romröder Baukindergeld
Die Stadt Romrod fördert den Neu- Um- und Ausbau von Gebäuden. Es soll mit dieser Fördermaßnahme dem Leerstand von Gebäuden in der gesamten Großgemeinde in allen Ortslagen entgegengewirkt werden. Ein Ziel dieser städtischen Förderung ist es, Interessenten mit Kindern die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern, um die Attraktivität des Wohnens in Romrod zu erhöhen.
Das Romröder Baukindergeld erhalten Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende deren Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Förderung beträgt 2.000,00 € pro Kind, maximal 6.000,00 €. Die Förderung wird für ein Kind nur einmalig gewährt.
Die Berechnung der Fördersumme erfolgt mit der Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine Nachförderung für neu zum Haushalt hinzukommende Kinder ist ausgeschlossen.
Das Romröder Baukindergeld ist eine freiwillige Leistung der Stadt Romrod, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann.
Die Richtlinie zum Romröder Baukindergeld finden Sie hier.
Allgemeine Auskünfte über das Romröder Baukindergeld erteilt Ihnen gerne:
Bernd Schmidt
Tel.: 06636/91894-17
E-Mail: bernd.schmidt@der-gvv.de