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Abgabe von Sonderabfall (Kleinmengen) in Romrod

Sonderabfall - Farben

Gefährliche Abfälle/Sonderabfälle dürfen nicht über die normalen Hausmülltonnen entsorgt werden. Daher bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zweimal jährlich eine Kleinmengensammlung in den Gemeinden/Städten des Vogelsbergkreises an.

Diese Abfälle können abgegeben werden

  • Sonderabfälle rund ums Auto (Abschmierfette, verunreinigter Kraftstoff, verunreinigter Dieselkraftstoff, Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Kaltreiniger, Ölfilter, Unterbodenschutz (kein Altöl und Autobatterien).
  • Gartenchemikalien (Düngemittel, Unkraut-/Schädlingsbekämpfungsmittel).
  • Ölhaltige Festabfälle (Ölbinder, Ölfilter, ölgetränkte Lappen und Putzwolle (tropfend)).
  • Heimwerker-/Hobbychemikalien (Abbeizer, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe, flüssige Lacke und Farben (keine lösemittelfreien/Dispersionsfarben), Laugen und Säuren, Lösungsmittel (Terpentin, Terpentinersatz, Xylol etc.), Rostschutzmittel).
  • Haushaltschemikalien (Desinfektionsmittel, Entfärber, Fleckentferner, Entkalker, Mottenschutzmittel, Reinigungsmittelreste (Sanitär-/Backofenreiniger etc.).
  • Sonstiges (Gifte und Laborchemikalien, PCB-haltige Kondensatoren, Quecksilberthermometer, quecksilberhaltige Schalter, teilentleerte Spraydosen, nur (!) folgende Altmedikamente: Krebsmedikamente, Hormonpräparate, virushemmende Medikamente).

Keine Annahme dieser Abfälle

  • Leuchtstoffröhren/Gasentladungslampen: Privatpersonen können diese kostenlos direkt am Entsorgungszentrum Vogelsberg abgegeben (Telefon: 06638/1249) oder kostenfrei bei einer Sammelstelle von www.lightcycle.de; gewerbliche Mengen nur bei einer Sammelstelle von Lightcycle.
  • Batterien: Rückgabe bei Stadt-/Gemeindeverwaltung, Handel oder dem Entsorgungszentrum Vogelsberg (keine Annahme von Lithium über 500 g).
  • Autobatterien: Bitte über den Handel oder einen Schrotthändler abgeben.

Das ist zu beachten

  • Dispersionsfarben und ausgehärtete Lacke sind Restabfälle.
  • Nach der Altölverordnung sind Tankstellen, Werkstätten und Geschäfte verpflichtet, Altöl zurückzunehmen.
  • Nach der Batterieverordnung ist der Handel verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Geschäfte bieten Abgabemöglichkeiten an.

Mengenbegrenzung und Kosten

  • Annahme von privaten Personen gebührenfrei
  • pro Person maximal 100 KG
  • pro Person maximal 20 Liter pro Behältnis
  • bei Säuren & Laugen max. 10 L pro Behältnis
  • Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € pro kg zu zahlen (Rechnungsstellung)

Annahmetermine für die Ortsteile der Stadt Romrod in 2025

  • Dienstag, 30. September 2025: Romrod, Parkplatz Bürgerhaus, 12.15 bis 14.15 Uhr
  • Mittwoch, 1. Oktober 2025: Zell, Parkplatz DGH, 13.30 bis 14.00 Uhr

Alle Termine im Vogelsberg findest Du in diesem PDF-Dokument.

Hier findest Du mehr Infos zu Sondermüll.

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