Abgabe von Sonderabfall (Kleinmengen) in Zell
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Datum
1. Oktober 2025
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Uhrzeit
13:30 - 14:00
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Dorfgemeinschaftshaus Zell
Bahnhofstraße 1, 36329 Romrod/Zell
Gefährliche Abfälle/Sonderabfälle dürfen nicht über die normalen Hausmülltonnen entsorgt werden. Daher bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zweimal jährlich eine Kleinmengensammlung in den Gemeinden/Städten des Vogelsbergkreises an.
Diese Abfälle können abgegeben werden
- Sonderabfälle rund ums Auto (Abschmierfette, verunreinigter Kraftstoff, verunreinigter Dieselkraftstoff, Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Kaltreiniger, Ölfilter, Unterbodenschutz (kein Altöl und Autobatterien).
- Gartenchemikalien (Düngemittel, Unkraut-/Schädlingsbekämpfungsmittel).
- Ölhaltige Festabfälle (Ölbinder, Ölfilter, ölgetränkte Lappen und Putzwolle (tropfend)).
- Heimwerker-/Hobbychemikalien (Abbeizer, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe, flüssige Lacke und Farben (keine lösemittelfreien/Dispersionsfarben), Laugen und Säuren, Lösungsmittel (Terpentin, Terpentinersatz, Xylol etc.), Rostschutzmittel).
- Haushaltschemikalien (Desinfektionsmittel, Entfärber, Fleckentferner, Entkalker, Mottenschutzmittel, Reinigungsmittelreste (Sanitär-/Backofenreiniger etc.).
- Sonstiges (Gifte und Laborchemikalien, PCB-haltige Kondensatoren, Quecksilberthermometer, quecksilberhaltige Schalter, teilentleerte Spraydosen, nur (!) folgende Altmedikamente: Krebsmedikamente, Hormonpräparate, virushemmende Medikamente).
Keine Annahme dieser Abfälle
- Leuchtstoffröhren/Gasentladungslampen: Privatpersonen können diese kostenlos direkt am Entsorgungszentrum Vogelsberg abgegeben (Telefon: 06638/1249) oder kostenfrei bei einer Sammelstelle von www.lightcycle.de; gewerbliche Mengen nur bei einer Sammelstelle von Lightcycle.
- Batterien: Rückgabe bei Stadt-/Gemeindeverwaltung, Handel oder dem Entsorgungszentrum Vogelsberg (keine Annahme von Lithium über 500 g).
- Autobatterien: Bitte über den Handel oder einen Schrotthändler abgeben.
Das ist zu beachten
- Dispersionsfarben und ausgehärtete Lacke sind Restabfälle.
- Nach der Altölverordnung sind Tankstellen, Werkstätten und Geschäfte verpflichtet, Altöl zurückzunehmen.
- Nach der Batterieverordnung ist der Handel verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Geschäfte bieten Abgabemöglichkeiten an.
Mengenbegrenzung und Kosten
- Annahme von privaten Personen gebührenfrei
- pro Person maximal 100 KG
- pro Person maximal 20 Liter pro Behältnis
- bei Säuren & Laugen max. 10 L pro Behältnis
- Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € pro kg zu zahlen (Rechnungsstellung)
Alle Termine im Vogelsberg findest Du in diesem PDF-Dokument.
Hier findest Du mehr Infos zu Sondermüll.