Zensus 2022 startet am Montag, 16. Mai – wer wird befragt?
Wie viele Menschen leben im Vogelsbergkreis? Wo genau wohnen sie und wo arbeiten sie? Um diese Fragen geht es beim Zensus – besser bekannt unter der Bezeichnung „große Volkszählung“, die mit Stichtag 15. Mai startet.
Nicht alle Bürger werden einzeln befragt, nur etwa 16,5 Prozent der Vogelsberger Bevölkerung müssen tatsächlich Rede und Antwort stehen. Darauf macht der Kreis aufmerksam. Und wie erfährt man, dass man dabei ist? „Wer von einem unserer Interviewer, einem sogenannten Erhebungsbeauftragten, befragt wird, hat in den nächsten Tagen Post im Briefkasten“, erklärt Dr. Frank Thiel, der Leiter der Zensus-Erhebungsstelle im Vogelsbergkreis. „Ab Montag, 16. Mai, werden unsere Erhebungsbeauftragten die rund 5600 Briefe im gesamten Kreisgebiet zustellen.“
Die bundesweiten Befragungen starten Mitte Mai und dauern etwa zwölf Wochen. „Viele Entscheidungen im Bund, in den Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch“, schildert Thiel den Hintergrund.
Im Vogelsberg werden dabei und 17.500 Menschen direkt befragt, die nach dem Zufallsprinzip vom Statistischen Bundesamt ausgewählt wurden. Diese ausgewählten Bürger werden nun Post von den Erhebungsbeauftragten bekommen. Die Postsendung enthält neben einem Informationsschreiben bereits einen Termin für die Befragung. Sollten die Betroffenen an diesem Tag verhindert sein, müssen sie Kontakt zum Interviewer aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren.
Die Erhebungsbeauftragten werden zum einen eine persönlichen Befragung durchführen, die nur fünf bis zehn Minuten dauern wird. Außerdem werden Daten über einen Online-Fragebogen ermittelt. Die nötigen Zugangsdaten erhalten die ausgewählten Einwohner von dem Interviewer.
„Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend“, so Frank Thiel. „Jede zur Auskunft verpflichtende Person muss daher ihre aktuellen Daten melden.“ Diese Daten unterliegen laut Thiel strenger Datensicherheit, sie werden auch nicht einzeln betrachtet, sondern fließen in eine Gesamtschau ein.